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Newsletter

Eine Rückschau auf 10 Jahre Dialog

Newsletter „FRG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des Hereons (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrum Hereons / Oktober 2022


Stilllegung von Atomanlagen im Dialog und per Konsens? Vor gut zehn Jahren hat das damalige Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) Bürger und Bürgerinnen und Anti-Atom-Initiativen eingeladen, die geplante Stilllegung und den Abbau der kerntechnischen Anlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums in einem konsensorientierten Dialogprozess und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchzuführen. Nicht nur Offenheit und Transparenz, sondern gemeinsame Vorgehensweisen bestimmen den Dialog bis heute.

Zehn Jahre Dialog rund um den geplanten Rückbau der Atomforschungsanlagen sind ein guter Grund, Rückschau zu halten. Rückschau nicht nur auf zehn Jahre, sondern auch auf rund 50 Dialogsitzungen. Wie wurde der Dialog geführt und worüber wurde geredet?

Welche Inhalte dabei wann und wie thematisiert werden, legt eine Begleitgruppe bis heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des heutigen Helmholtz-Zentrum Hereon fest. Die Begleitgruppe besteht aus Geesthachter Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern der Geesthachter Ratsversammlung und Geesthachter Parteivertretern von CDU, Grünen, FDP und SPD, Atomkraftgegnerinnen und -gegnern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Umweltorganisationen. Moderiert wird der Prozess von Silke Freitag, einer Mediatorin, die sich selbst seit Jahrzehnten für einen Ausstieg aus der Atomenergie sowie einen achtsamen Umgang mit dem entstandenen Atommüll engagiert.

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Luftbild der abgeschalteten Forschungsreaktoranlage am Helmholtz-Zentrum Hereon. Foto: Hereon/ Niemann

Nach der endgültigen Abschaltung des FRG-1 im Jahr 2012 wurden unter anderem die letzten Brennelemente abtransportiert, die Experimentiereinrichtungen zur Weiterverwendung an externe Forschungseinrichtungen abgegeben und durch Abbruchmaßnahmen im Außenbereich erhebliche Lageflächen geschaffen.

Auch wenn vor Ort darüber hinaus von außen noch wenig vom geplanten Rückbau der Atomanlagen zu sehen ist, hat sich der Dialog mit vielen Themen beschäftigt. Für die Begleitgruppe stellte sich dabei an verschieden Stellen die Frage, ob es zum geplanten Vorgehen des Hereons auch Alternativen gibt und wie diese zu bewerten sind. Dazu wurde mehrfach das Expertenwissen externer Gutachter eingeholt, auf die sich das Hereon und die Begleitgruppe gemeinsam verständigt haben.

Insbesondere wurde geprüft,

Aus diesen Diskussionen flossen auch Erkenntnisse in das weitere Vorgehen des Hereons ein. Im Kern stellten sich die Überlegungen des Hereon, für Forschungsreaktor, Reaktordruckbehälter des ehemaligen nuklear betriebenen Frachters Otto Hahn und das Heiße Labor den sofortigen Rückbau anzustreben, als die beste Variante heraus. Die Begleitgruppe unterstützt diese Grundsatzüberlegungen.

Daraus ergeben sich viele praktische Detailfragen, die im Fokus der Dialogsitzungen der vergangenen zehn Jahre standen. Fragen

  • zu laufenden und geplanten Atommülltransporten
  • zur Konditionierung radioaktiver Abfälle
  • zur geplanten Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle
  • zu den Überlegungen für Abfälle, bei denen der Entsorgungsweg aktuell noch nicht abschließend geklärt ist
  • zum Umgang mit Abfällen, die über die Freigabe entsorgt werden sollen (Details im 11. Newsletter Juli 2020)
  • zur Einleitung radioaktiver Abwässer in die Elbe. (Details im 10. Newsletter Dez 2019)

Welche Themen auf die Tagesordnung kommen und wie diese bearbeitet werden, entscheidet die Gruppe im Konsens. Im Vordergrund steht dabei in der Regel das Gespräch, das aber auch regelmäßig durch Anlagenbegehungen und praktische Vorführungen ergänzt wird. Zu einzelnen Fragen wurden externe Gutachten eingeholt, die alle auf der Homepage des Hereon als Download zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wurde mehrfach das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) als Genehmigungsbehörde in den Dialog einbezogen.

Zentrale Forderung der Begleitgruppe sowohl im Gespräch mit dem Hereon als auch mit der Genehmigungsbehörde, ist die weitgehende Transparenz des Verfahrens. Als positiv bewertet die Begleitgruppe dabei die umfängliche Veröffentlichung von Antragsunterlagen auf der Homepage des Hereons. Insbesondere für die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung und den Erörterungstermin gingen diese über die Qualität der Unterlagen an anderen Rückbaustandorten hinaus. Dabei möchte die Begleitgruppe hier hervorheben, dass die Bereitschaft des Hereon zur Veröffentlichung von Unterlagen eigentlich noch weiter ging und hier Grenzen von der Genehmigungsbehörde gesetzt wurden. (Details im Gutachten von W. Neumann, PM 5.12.2016, 8. Newsletter Feb 2018).

Ein Dissens zwischen Begleitgruppe und Hereon bestand hingegen bei der Einschätzung der Rechtsgrundlage für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“. Der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter wurde 1981 brennstofffrei in einem dafür eigens errichteten Betonschacht auf dem Gelände des Geesthachter Forschungszentrums eingelagert. Die zuständige Atomaufsicht in Kiel erteilte damals die Genehmigung zur „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes "Otto Hahn" für wissenschaftliche Untersuchungen“.
Diese Genehmigung ist weiterhin gültig, auch wenn spätestens mit dem Aufsichtsratsbeschluss von 2008 die Entscheidung getroffen wurde, die Forschung in den Atomanlagen am Standort Geesthacht einzustellen.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist die Befürchtung der Umweltinitiativen eingetroffen, dass seit den 90er Jahren, spätestens aber mit der Entscheidung zur Stilllegung der Forschungsreaktoranlage der RDB in Geesthacht zwischengelagert wird. Für sie liegt hier der Verdacht nahe, dass die Forschungsgenehmigung missbraucht wurde, um die bundesweiten Probleme mit der Atommüllentsorgung zu verschleiern.

In den alten Mustern der Auseinandersetzung zwischen Betreibern von Atomanlagen und Anti-Atom-Bewegung wäre dies das Ende der Gespräche und der Beginn gegenseitiger Beschuldigungen gewesen. Die Stärke des konsensorientierten Dialogs zeigte sich an dieser Stelle daran, dass nun neue Wege des Miteinanders eingeschlagen wurden.

In einem ersten Schritt wurde die Öffentlichkeit in einer gemeinsamen Presserklärung über den bestehenden Dissens informiert. Beide Seiten bekundeten dabei ihr Verständnis für den jeweiligen Standpunkt der Gegenseite.

Parallel dazu hat sich die Begleitgruppe mit ihren Bedenken und der Bitte um rechtliche Prüfung an die Atomaufsicht in Kiel gewandt.

Diese bestätigte zwar einerseits die rechtliche Einschätzung des Hereon. Anderseits löste die Initiative der Begleitgruppe aber eine Veränderung der ursprünglichen Planungen aus. Die Rückbaupläne für den RDB wurden deutlich vorgezogen und seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vorzeitig Gelder dafür zur Verfügung gestellt.

Im Laufe der vergangenen zehn Jahre gab es im Betriebsablauf der abgeschalteten und brennstofffreien Forschungsreaktoranlage mehrere meldepflichtige Ereignisse der Kategorie N. Dies sind Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Sie müssen der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können.

Hereon hat hierzu jeweils zeitnah eine Presseerklärung herausgegeben. In den folgenden Dialogsitzungen wurde die Begleitgruppe ausführlich über die Ereignisse und die daraus gezogenen Konsequenzen informiert.

Mit der vergangenen Atomforschung am Standort Geesthacht sind in der öffentlichen Wahrnehmung viele kritische Fragen verbunden. Insbesondere steht der Vorwurf der militärischen Forschung in den 60er Jahren der Forschungsanlagen im Raum und auch die Diskussion um einen möglichen Störfall im September 1986. In diesem Zusammenhang wurden mehrfach alte Akten gesichtet, die das Hereon vollumfänglich zur Verfügung gestellt hat, die vorliegenden Gutachten ausgewertet und Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen. Mit Beginn des Dialogs hat sich das Helmholtz-Zentrum Geesthacht bereiterklärt, auch auf die Geschichte des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums zurückzublicken und die sachorientierte Diskussion zum Leukämiecluster in der Elbmarsch weiterhin in vollem Maße zu unterstützen.

Zu einer abschließenden Bewertung sieht sich die Begleitgruppe aber nicht in der Lage, konnte aber auch keine eindeutigen Hinweise auf einen Störfall im Jahr 1986 finden.

Womit bei der Auftaktveranstaltung des Dialoges im Oktober 2012 sicher niemand gerechnet hätte, ist die Dauer des Genehmigungsverfahrens. Denn bisher liegt keine Genehmigung vor. Die Begleitgruppe begrüßt das gründliche Vorgehen bei der Bearbeitung des Antrages durch die Genehmigungsbehörde, an einzelnen Stellen hat sie aber den Eindruck gewonnen, dass es dabei ein Übermaß an Bürokratie gibt, das nicht immer mit einem Sicherheitsgewinn verbunden ist. Hier hätte sie sich eine zügigere Bearbeitung gewünscht.

Diese Form der Bürgerbeteiligung auf dem Gebiet des Rückbaus einer kerntechnischen Anlage zählt im bundesweiten Vergleich zu den gelungenen und besonders erfolgreichen Dialogformaten und wurde bereits exemplarisch auf einer Fachveranstaltung zum Thema Mediation (3. Hamburger Mediationstag am 16. Oktober 2013) sowie in der Fachliteratur (Fachbuch „Politische Mediation“; Christoph Besemer, 2014) beschrieben.

In der Gesamtschau ziehen Hereon und Begleitgruppe ein sehr positives Fazit aus zehn Jahren Dialog. Das Beteiligungsformat hat sich bewährt und wird auch während des nun anstehenden eigentlichen Rückbaus für Transparenz sorgen. Die Begleitgruppe ist dabei offen für neue Mitglieder, die sich im Sinne des Selbstverständnisses für einen verantwortungsvollen und einvernehmlichen Umgang mit radioaktiven Abfällen einsetzen wollen.

Hintergrundinfo:
Am 31.03.2021 wurde das Helmholtz-Zentrum Geesthacht – Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH in Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH umbenannt. Mit diesem neuen Namen und einem neuen Logo bringt das Forschungszentrum seine aktuelle Mission und die Organisationsstruktur mit seinen Standorten und Außenstellen zum Ausdruck. Mehr Infos unter: www.hereon.de

Mit dem Namenswechsel des Zentrums hat sich auch der Dialog-Prozess von „HZG im Dialog“ zu „FRG im Dialog“ umbenannt. Die Abkürzung „FRG“ steht in diesem Zusammenhang für „Forschungsreaktoranlage Geesthacht“.

Newsletter „HZG im Dialog“ - Juli 2020

Was geschieht mit dem Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums?

Grundsätzlich ist bei dem Abbau von Atomanlagen und der Entsorgung von Reststoffen und radioaktiven Abfällen zwischen verschiedenen Entsorgungswegen zu unterscheiden. Beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums fallen insgesamt ca. 39.000 Tonnen an. Hierüber wurde in den letzten Monaten in der Dialoggruppe intensiv diskutiert. Um den Stand der Diskussionen in diesem Newsletter darstellen zu können, werden die Definitionen der verschiedenen Wege der Entsorgung hier noch einmal aufgeführt:

Herausgabe

Grundsätzlich kann es sich hierbei um Stoffe handeln, die weder aktiviert noch kontaminiert sind und uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Jedoch ist die „Herausgabe“ nicht gesetzlich definiert. Wann und wo ist eine Herausgabe also möglich?

Wenn Regelungen oder Umstände existieren, die eine Kontamination oder Aktivierung von betrachteten Stoffen unmöglich machen und gemacht haben. Dies könnte zum Beispiel für Lampen, Rasenschnitte oder für Mobiliar aus dem Überwachungsbereich gelten.

„Von Seiten des Betreibers ist hierfür eine nachvollziehbare und plausible Argumentationskette hinsichtlich der Kontaminationsfreiheit aufzubringen, die in ihren Grundbehauptungen durch Unterlagen gestützt wird (Betriebshistorie)“, so das MELUND. „Weiterhin sind grundsätzlich beweissichernde Messungen durchzuführen, die die dargelegte Argumentationskette bestätigen.“

Uneingeschränkte Freigabe

Bei der „uneingeschränkten Freigabe“ werden die Reststoffe durch einen Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen und können danach uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Stoffe können nur dann uneingeschränkt freigegeben werden, wenn durch Messungen nachgewiesen wurde, dass deren Aktivität die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe nicht überschreitet.

Spezifische Freigabe

Eine weitere Option ist die „spezifische Freigabe“. Hierbei handelt es sich um Reststoffe, die einer konventionellen Deponie oder Verbrennungsanlage zugeführt werden müssen, wenn sie die in der Strahlenschutzverordnung hierfür festgelegten Freigabewerte nicht überschreiten. Das bedeutet, dass durch ihre Freigabe für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 0,01 Millisievert (10 Mikrosievert) im Kalenderjahr auftreten kann.

Die spezifische Freigabe beinhaltet die Freigabe von festen oder flüssigen Stoffen zur Beseitigung, von Gebäuden zum Abriss und von Metallschrott zur Rezyklierung (Wiederverwertung). Zum jetzigen Zeitpunkt kann man davon ausgehen, dass auch im HZG die „spezifische Freigabe“ genutzt wird; in welchen Bereichen und Mengen dies der Fall sein kann, ist jedoch noch nicht entschieden.

Entsorgung als radioaktiver Abfall

Nicht wiederverwertbare und nicht freigebbare Materialien müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bei den Stilllegungsabfällen handelt es sich um Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zur Verfügung steht.

Bevor die anfallenden radioaktiven Abfälle in ein Zwischen- oder Endlager abgeliefert werden, müssen sie entsprechend behandelt (konditioniert) werden. Feste Abfälle werden zum Beispiel kompaktiert, um das Abfallvolumen zu reduzieren. Flüssige Abfälle werden in feste Produkte überführt, etwa durch Trocknung / Eindampfung oder Zementierung. Beim Transport der konditionierten Abfälle in ein Zwischenlager müssen die gesetzlichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Zur Beförderung müssen für alle radioaktiven Stoffe spezielle Transportbehälter und Verpackungen verwendet werden.

Von den ca. 39.000 Tonnen Gesamtabbaumasse, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen, entfallen ca. 10.000 t auf die Herausgabe und Freigabe aus Bereichen, in denen nicht mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, ca. 27.400 t auf den Entsorgungsweg Freigabe. Etwa 1.600 t werden als radioaktive Abfälle anfallen.

Mengenabschätzung von Reststoffen und radioaktivem Abfall, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen (in 1000 t) - Beschreibung: Toretndiagramm: 10 Freigabe, 27,4, Herausgabe und Freigabe (aus Bereichen, i denen nicht mit Radioaktiven Stoffen umgegangen wurde), 1,6 Rafioaktiver Abfall

Mengenabschätzung von Reststoffen und radioaktivem Abfall, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen (in 1000 t)

Der HZG-Dialog hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit verschiedenen Aspekten der Freigabe beschäftigt.

Im ersten Schritt stand dabei die Frage im Raum, ob der zeitnahe Abriss der Gebäude wirklich notwendig ist oder ob es aus Sicht des Strahlenschutzes nicht sinnvoll sein könnte, diese noch einige Jahrzehnte stehen zulassen, bis eine mögliche Strahlenbelastung abgeklungen ist.

Um diese Frage zu beantworten, ließ das HZG in mehreren Gutachten die Option eines Einschlusses oder Teileinschlusses der Anlage prüfen. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass es baustatische und sicherheitstechnische Gründe gibt, die diese Varianten nicht sinnvoll erscheinen lassen.

Eine anlagenspezifische Prüfung hat belegt, dass es keine Alternative zum Abriss der Anlage gibt. In einem zweiten Schritt setzte sich die Begleitgruppe mit dem Verfahren auseinander, mit dem Betreiber, Gutachter und Aufsichtsbehörde sicherstellen wollen, dass die vorgegebenen Werte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Auch hier wurde externer, unabhängiger Sachverstand hinzugezogen.

Die Begleitgruppe ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass das Verfahren so angelegt ist, dass keine Stoffe mit einer höheren Kontamination versehentlich in die Freigabe gehen. Insbesondere konnte die Sorge ausgeschlossen werden, dass hier durch Vermischung unterschiedlicher Chargen die Grenzwerte eingehalten werden.
Das Restrisiko, dass durch individuelle Fehler entstehen könnte, wird durch den überwiegenden Einsatz von Eigenpersonal und das Vier-Augen-Prinzip minimiert.

Nach Einschätzung der Begleitgruppe ist das Vorgehen des HZG so angelegt, dass die Werte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden und keine höher kontaminierten Abfälle über die Freigabe das Gelände verlassen.

Dessen ungeachtet wird von der Begleitgruppe darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grenzwerte unter Experten umstritten sind. Kritisiert wird hier vor allem, dass die Wirkung von Niedrigstrahlung nicht abschließend erforscht wurde und dass die Grundlage für die Ableitung des 10µSiv-Konzeptes veraltet sei. Die Zweifel an der Gültigkeit der Grenzwerte bleiben bestehen.

Hier würde sich die Begleitgruppe eine Anpassung der Gesetzgebung auf Bundesebene wünschen, die in Teilen auch eine weitere Erforschung der Auswirkung von Niedrigstrahlung voraussetzen würde.

In der weiteren Diskussion hat sich für den Begleitprozess gezeigt, dass es notwendig ist, die unterschiedlichen Freigabepfade getrennt zu betrachten. Nach intensiver Diskussion und mit Unterstützung zweier Sachverständiger ist die Begleitgruppe zu der Überzeugung gekommen, dass von Abfällen aus Anlagenbereichen, in denen während des Forschungsbetriebes nicht mit offener Radioaktivität gehandhabt wurde, keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Dennoch schreiben die Verfahrensvorschriften für diese Abfälle – sicherlich zu recht - Kontrollmessungen vor. HZG sichert zu, diese im laufenden Rückbau vorzulegen. Diese Zusage bewertet die Begleitgruppe positiv.

Gegen die Herausgabe von Abfällen aus Bereichen, in denen nicht mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wurde, hat die Begleitgruppe keine Vorbehalte. Gemäß Abschätzung von HZG beträgt dieser Anteil ca. 10.000 t.

Für die Abfälle, die über das Freigabeverfahren entsorgt werden sollen, gibt es noch keinen abschließenden Konsens zwischen Begleitgruppe und HZG. Einig ist man sich darüber, dass hier eine standortnahe Lösung gefunden werden sollte. Ein Transport der Abfälle „quer durch die Republik“ sollte ausgeschlossen werden. Bedenken bestehen vor allem gegen die Entsorgung eines Teils des Bauschutts über das normale Bauschuttrecycling ohne weitere Dokumentation.

Über den Umgang mit dem Freigabemüll gibt es bisher noch keinen Konsens. HZG ist durchaus bereit, hier über alternative Lösungen zu diskutieren, soweit sich diese im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Bei den spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfällen stehen für die Begleitgruppe weiterhin die Fragen im Raum, ob „normale“ Bauschuttdeponien ausreichenden Schutz und Abschirmung vor der – wenn auch geringen – Strahlung bieten können. Aktuell sehen die Pläne des MELUND für die spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfälle unter anderem die Deponie in Wiershop vor. Relativ neu liegt in diesem Zusammenhang eine Studie über die Eignung der Deponie vor. Diese Ergebnisse sollten der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Der HZG Dialog wird sich hier in die Diskussion aktiv mit einbringen.

Newsletter „HZG im Dialog“ - Dezember 2019

Beim zukünftigen Rückbau der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum Geesthacht fallen in geringem Umfang auch radioaktive Abwässer an, die in die Elbe abgeleitet werden dürfen. Die beantragten Mengen und genehmigten Grenzwerte entsprechen dabei denen im Forschungsbetrieb.

Der HZG-Dialog hat sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei konnte der Betreiber für die Begleitgruppe plausibel darstellen, dass die Einleitungen unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegen.

Sämtliches Abwasser aus dem Forschungsreaktor wird nach der Nutzung zunächst aufgefangen und radiologisch untersucht. Nur wenn es eine Aktivitätskonzentration von weniger als 3,7 E6 Bq/m³ aufweist, darf es in die Elbe eingeleitet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Abwässern um Hygienewasser, das beim Händewaschen und Duschen im Kontrollbereich anfällt.

Die letzte Einleitung durch HZG erfolgte – in der Größenordnung 15 m³ – im Oktober 2018. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt ca. 700 m³ pro Sekunde. HZG lädt mit maximal 5 m³ pro Stunde ein. Dies entspricht 0,0014 m³/s. Die Einleitung erfolgt mit Hilfe einer Leitung, die vom Gelände der Forschungsreaktoranlage bis in die Mitte des Grundes der Elbe führt. Alle bislang durchgeführten baulichen Veränderungen und Wartungsarbeiten werden bei HZG dokumentiert und archiviert.

Abwasser mit höherer Aktivitätskonzentration (> 3,7 E6 Bq/m³) darf nicht eingeleitet werden; daher wird es in einen zugelassenen Tankwagen oder Tankcontainer überführt, extern konditioniert und entsorgt. Diese Prozesse werden von den Behörden vorher genehmigt, kontrolliert und nachweisbar dokumentiert.

Während der Treffen wurden auch Besonderheiten des Standortes Geesthacht diskutiert. So passt das Helmholtz-Zentrum schon jetzt die Einleitungstermine der Tide unterhalb des Sperrwerks in Geesthacht an. Damit wird sichergestellt, dass die Abwässer nur während der Ebbephase der Elbe und mit dem abfließenden Ebbstrom fortgetragen werden.

Eine weitere Besonderheit des Standortes sind die, immer wieder auftretenden, Niedrigwasser-phasen der Elbe. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt am Pegel Neu Darchau ca. 700 m³/s. Zum Beispiel während der Phasen mit sehr geringem Abfluss im September 2018 sank der Abfluss hingegen über Wochen auf 200 m³/s.

Trotz der geringen Einleitungen des HZG sieht die Begleitgruppe in der Abgabe von Abwässern in derartigen Phasen, mit der dann ja geringeren Verdünnung, ein vermeidbares Risiko. Das Helmholtz-Zentrum hat sich daher über die gesetzlichen Vorgaben hinaus dazu bereit erklärt, in Zukunft keine Einleitungen in Phasen mit geringem Abfluss mehr vorzunehmen.

Zudem wird sich das Helmholtz-Zentrum auf Anregung der Begleitgruppe mit dem Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel abstimmen, damit sichergestellt wird, dass gleichzeitige Einleitungen beider Betreiber vermieden werden.
Aus Sicht der Begleitgruppe ist eine wesentliche Gefährdung der Umwelt durch die Einleitungen von Abwässern aus dem Rückbau der Atomforschungsanlagen in die Elbe unwahrscheinlich. Dass sich das Helmholtz-Zentrum hier zu Maßnahmen bereit erklärt, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen, wertet sie als Erfolg des Dialogprozesses.

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) - Oktober 2018

Seit rund sechs Jahren diskutieren interessierte BürgerInnen im HZG-Dialog mit dem Betreiber über den geplanten Rückbau der Atomforschungsanlagen. Das Atomrecht sieht derartige Mitbestimmungsformate nicht vor. Um auch im rechtlichen Beteiligungsverfahren formal gehört zu werden, musste die Begleitgruppe eine Einwendung erheben.

Bereits im Rahmen des Erörterungstermins am 23. März 2017 haben VertreterInnen der Begleitgruppe deutlich gemacht, dass man über die Einwendungen auch im HZG-Dialog weiter diskutieren wolle und zuversichtlich sei, zumindest für einzelne Themen eine Lösung zu finden.

Für eine Forderung ist dies nun geschehen. Die Begleitgruppe hat sich an die Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) in Kiel gewandt, und einen Detail ihrer Einwendung zurückgezogen. Ein absolutes Novum nicht nur im Konflikt um die Atomenergie.

Worum ging es hier konkret? Im Rahmen der Stilllegung plant das HZG auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters (RDB) des ehemaligen Atomfrachters Otto Hahn. Dieser befindet sich seit 1982 gesichert in einem Betonschacht auf dem Forschungsgelände in Geesthacht.

Beim Rückbau von Leistungsreaktoren wird häufig im ersten Schritt eine sogenannte Full-System Dekontamination (FSD) durchgeführt. Dabei werden die Systeme und Rohrleitungen des Reaktors im ursprünglichen Betriebszustand mit einem chemischen Gemisch durchspült, das den wesentlichen Teil der Kontaminationen löst und bindet. Damit werden sowohl die Strahlenbelastung derjenigen minimiert, die die eigentlichen Zerlegearbeiten durchführen, als auch die Auswirkungen eines Unfalls beim Zerlegen reduziert.

In den ursprünglichen Plänen des Betreibers war ein FSD nicht vorgesehen. Daher erhoben die Mitglieder der Begleitgruppe im Rahmen der Erörterung die Einwendung: „Ergänzend sollte geprüft werden, ob der Einsatz einer Full-System-Dekontamination technisch umsetzbar ist.“

Im Nachgang des Erörterungstermins hat das HZG diese Forderung aufgegriffen und eine Prüfung durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass alle derzeit zur Verfügung stehenden FSD-Verfahren mit hohen Drücken arbeiten. Da der RDB der Otto Hahn bereits seit über dreißig Jahren nicht mehr in Betrieb ist, lässt sich nicht sicher vorhersagen, ob alle Bauteile der Druckbelastung standhalten würden. Diese Einschätzung wurde von dem von der Begleitgruppe hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen Wolfgang Neumann bestätigt ( zur Stellungnahme).

Auch eine anschließende Prüfung, ob eine leichte Modifikation der Verfahren eine Anpassung an die besonderen Bedingungen des RDB der Otto Hahn möglich machen würde, verlief negativ.

Damit ist auch aus Sicht der Begleitgruppe hinreichend geprüft, dass der Einsatz eines FSD-Verfahrens für diesen spezifischen Fall nicht infrage kommt. Die Rücknahme der Einwendung ist damit folgerichtig.

Aus Sicht aller Beteiligten am HZG-Dialog ist die kontroverse Diskussion damit zu einem befriedigenden Ende gebracht. Darin zeigt sich die Stärke des konsensorientierten Prozesses, der eine Auseinandersetzung in der Sache möglich macht, fernab der den Konfliktlinien des rechtlichen Beteiligungsverfahrens.

Kurzstellungnahme Dekontamination des Reaktordruckbehälters mit Schild des NS Otto Hahn [Wolfgang Neumann, intac GmbH] (544 KB)

zu den "HZG im Dialog" Downloads

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Februar 2018

Nach rund einem Jahr Unterbrechung erscheint erst jetzt wieder ein Newsletter „HZG im Dialog“. Das liegt vor allem daran, dass nach der ereignisreichen Zeit bis zum Erörterungstermin im März 2017 (mehr dazu unten) eine in den Genehmigungsabläufen begründete Pause im Verfahren eingetreten ist.

Zum Erörterungstermin wurden Sicherheitsberichte zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn und zum Betrieb einer Transportbereitstellungshalle ausgelegt. Zurzeit werden hierzu vom HZG Erläuterungsberichte erstellt, die die Angaben in den ausgelegten Sicherheitsberichten unterstützen. Diese Erläuterungsberichte werden durch den Sachverständigen und die atomrechtliche Aufsichtsbehörde geprüft. Anschließend werden sie wie auch alle bisherigen Genehmigungsunterlagen im Internet veröffentlicht.

Hier gelangen Sie zu den Downloads

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird von Seiten der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde eine zusammenfassende Darstellung erstellt, in der auch die Einwendungen Dritter berücksichtigt werden. Aus dieser zusammenfassenden Darstellung wird dann eine Bewertung der Umweltauswirkung getroffen, die anschließend bei der Genehmigungsentscheidung berücksichtigt wird.

Die Genehmigungsbescheide werden nach derzeitiger Einschätzung bis Ende 2018 erwartet. Entsprechend des komplexen Genehmigungsverfahrens konnten in 2017 keine Baumaßnahmen durchgeführt werden.

HZG-Dialog findet bundesweite Beachtung

Spätestens mit dem vom Bundestag 2011 beschlossenen Atomausstieg ist der Rückbau von Atomanlagen ein Thema, das Menschen an vielen Orten betrifft. Meist geht es dabei auch um die Frage, wie die Bevölkerung über die Rückbaumaßnahmen informiert und an Entscheidungen beteiligt werden kann.

Der bereits 2012 begonnene HZG-Dialog findet mittlerweile bundesweit Beachtung. Im November startete das Helmholtz-Zentrum Berlin für die Stilllegung des Atomforschungsreaktors in Berlin-Wannsee einen Begleitprozess, der sich den HZG-Dialog ausdrücklich zum Vorbild nimmt.

BER II Rückbau (Helmholtz Zentrum Berlin)

Weiterhin wurde im Rahmen der Auswahl eines Standortes für ein Bundesendlager für hochradioaktive Abfälle ein Begleitgremium eingerichtet. Im Dezember 2017 wurde Dr. Bernd Redecker als Sprecher der HZG-Dialog-Begleitgruppe in eine Sitzung dieses Nationalen Begleitgremiums eingeladen, um von den bisherigen Erfahrungen im HZG-Dialog zu berichten. Der Leiter des Nationalen Begleitgremiums, der ehemalige Bundesumweltminister Töpfer, hob dabei die hohe Relevanz der in Geesthacht gemachten Erfahrungen auch für andere Dialogprozesse hervor.

Kurzbericht über die zwölfte Sitzung des Nationalen Begleitgremiums

Rückblick auf den Erörterungstermin am 23. März 2017

Im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen ist der Erörterungstermin ein wichtiger Meilenstein. Hier wird den EinwenderInnen die Gelegenheit gegeben, ihre vorab schriftlich eingereichten Bedenken zu erläutern. Die Genehmigungsbehörde prüft diese Bedenken und bezieht sie in die eigenen Entscheidungen mit ein.

Im Verfahren zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des HZG fand der Erörterungstermin bereits am 23. März 2017 im Sachsenwaldforum in Reinbek statt.

Wie bereits im letzten Newsletter beschrieben, zeigt sich an dieser Stelle des atomrechtlichen Verfahrens die juristische Grenze dialogorientierter Beteiligungsprozesse. Um beim Erörterungstermin überhaupt ein Rederecht zu bekommen, mussten die Mitglieder der Begleitgruppe hier als EinwenderInnen auftreten.

Dass der Erörterungstermin erst jetzt im aktuellen Newsletter besprochen wird, liegt daran, dass die Veröffentlichung des Wortprotokolls des Erörterungstermins noch aussteht.

Der Konflikt um Atomanlagen in Deutschland war oft auch mit dem Vorwurf der Vertuschung und Intransparenz begleitet. Nicht zuletzt als Konsequenz daraus wurden im Prozess „HZG im Dialog“ von Beginn an hohe Ansprüche an den Umfang und die Qualität der veröffentlichten Unterlagen gestellt. In einem externen Gutachten hatte der unabhängige Gutachter Wolfgang Neumann im Vergleich zu Stilllegungsverfahren an anderen Standorten festgestellt, dass „der Sicherheitsbericht des HZG in den für eine Beurteilung möglicher Betroffenheit grundlegenden Kapiteln zu Abbau, Brandschutz und radiologischer Charakterisierung deutlich ausführlicher bzw. konkreter ist als die anderen Sicherheitsberichte.“

Logische Konsequenz aus dem bisherigen Vorgehen wäre auch eine Veröffentlichung des Protokolls des Erörterungstermins. Bisher hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Genehmigungsbehörde hiergegen aber rechtliche Bedenken. Im Wesentlichen beruht die Entscheidung des MELUND auf zwei Überlegungen: Man befürchtet, dass in weiteren Verfahren die Beteiligten sich nicht frei äußern, wenn sie befürchten müssten, dass ihre Aussagen öffentlich gemacht werden. Des Weiteren müsse der Gleichheitsgrundsatz gelten, so dass die Vorgehensweise bei allen Verfahren gleich durchzuführen sei.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar, da beim Erörterungstermin auch Pressevertreter anwesend waren. Damit war den Beteiligten klar, dass ihre Aussagen öffentlich sind. Darüber hinaus strebt die Begleitgruppe gerade an, dass der HZG-Dialog Vorbildcharakter für andere Rückbauprozesse hat (dazu am Ende des Newsletters mehr). Insofern fordert sie auch für weitere Verfahren die Veröffentlichung der Erörterungsprotokolle.

Das HZG unterstützt dabei den Wunsch der Begleitgruppe, das Protokoll zu veröffentlichen. In einem gemeinsamen Brief wurde das MELUND gebeten, der Veröffentlichung des Protokolls zuzustimmen. Dennoch bleibt die Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung, dieses zu untersagen. Da es trotz der Bemühungen der Begleitgruppe nicht gelungen ist, das Erörterungsprotokoll vollständig zu veröffentlichen, erfolgt in diesem Newsletter eine Zusammenfassung:

Sowohl das HZG als Antragsteller als auch die Begleitgruppe bewerten den Verlauf des Erörterungstermins als positiv. Die umfangreichen Antragsunterlagen ermöglichten den EinwenderInnen, ihre Bedenken dezidiert vorzutragen. Aus Sicht der Begleitgruppe wurden ihre Fragen und Bedenken von dem Betreiber mit einer hohen Bereitschaft beantwortet und diskutiert. Darüber hinaus ließ der Gesprächsleiter Dr. Dr. Jan Backmann, Abteilungsleiter „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“ des MELUND, Diskussionen über Themen zu, die weit über den eigentlichen Genehmigungsgegenstand hinausgingen. In der Sache gibt es jedoch weiterhin Themen, bei denen die Bedenken der Begleitgruppe nicht vollständig ausgeräumt wurden.

Besonders wichtig erscheint der Begleitgruppe, dass die Lagerung des Atommülls auf dem Gelände des HZG schon von Beginn an auf sehr lange Zeiträume ausgelegt ist. Der bisherige Verlauf des Ausbaus des „Schachtes Konrad“ zum Endlager lassen die Begleitgruppe an dessen mittelfristiger Fertigstellung zweifeln. Diese Bedenken werden vom MELUND geteilt. Dr. Dr. Jan Backmann führte im Erörterungstermin aus, man gehe „von echter Zwischenlagerung aus und dementsprechend werden auch alle Anforderungen von uns auf langfristige Zwischenlagerung ausgerichtet sein.“ In diesem Zusammenhang sicherte er auch zu, dass am Standort, wie vom HZG beantragt, nur Atommüll aus dem Betrieb und Rückbau der Forschungsanlagen gelagert würde. Darüber hinaus stellen Teile der Begleitgruppe die generelle Eignung des ehemaligen Bergwerkes „Schacht Konrad“ in Frage.

Grundsätzlich unbefriedigend empfindet die Begleitgruppe die gesetzliche Regelung zu den Abgabewerten für radioaktive Stoffe. Hier sind über den kompletten Rückbauzeitraum dieselben Grenzen vorgesehen, ungeachtet dessen, dass unterschiedliche Rückbauschritte auch unterschiedliche Emissionsrisiken bergen. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Müller vom MELUND klar: „Selbstverständlich werden wir im Aufsichtsverfahren darauf achten, dass alle technischen Möglichkeiten, die erforderlich sind und die auch gemacht werden können, eingesetzt werden, um die Strahlenbelastung, das heißt einmal die Emissionsseite, zu minimieren.“ Auch wenn die Begleitgruppe diese Aussage grundsätzlich begrüßt, würde eine Vorabfestlegung mit Bezug zum jeweiligen Arbeitsschritt zusätzliches Vertrauen in das Verfahren schaffen.

Ein weiteres Anliegen der Begleitgruppe sind die Risiken, die von den aus dem Rückbau resultierenden Atomtransporten ausgehen. Positiv wurde hervorgehoben, dass HZG bereits jetzt Maßnahmen ergreift, um die Anzahl und den Umfang der Transporte zu reduzieren. Darüber hinaus hätte sich die Begleitgruppe jedoch gewünscht, dass die Genehmigung vorsieht, dass zum Beispiel bei der Auswahl externer Konditionierungsanlagen die Fahrtstrecke berücksichtigt und Transporte ins Ausland ganz ausgeschlossen werden. Das MELUND hat in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass es keine Handlungsmöglichkeit sieht, solange die ausgewählten Konditionierungsanlagen über eine entsprechende Genehmigung verfügen. HZG verweist dabei zusätzlich auf die Regelungen des europäischen Vergaberechts.

An diesem Punkt zeigt sich recht deutlich, dass einvernehmliche Lösungen über den Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens nur schwer zu erreichen sind. Die Begleitgruppe ist jedoch zuversichtlich, dass im HZG-Dialog Lösungen für die Problematik rund um die Atomtransporte gefunden werden können. Insbesondere betrifft dieses die Situation vor Ort. In Geesthacht soll neben den Atomanlagen des HZG auch das AKW Krümmel rückgebaut werden. Aufgrund der räumlichen Nähe und der begrenzten Anzahl von Transportwegen führt dieses zu einer hohen Betroffenheit einzelner AnwohnerInnen. Im Erörterungstermin sah sich das MELUND hier nicht zuständig. Hier würde die Begleitgruppe gerne auf lokaler Ebene einen „runden Tisch“ anstoßen, um beide Betreiber und die kommunale Verwaltung an einen Tisch zu holen, damit hier Lösungen gefunden werden.

Unbefriedigend findet die Begleitgruppe weiterhin die Tatsache, dass es nach Genehmigungserteilung keine weitere verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Hier wäre ein weiterer Termin zum Beispiel nach fünf Jahren wünschenswert, in den auch neue Erkenntnisse einfließen können. Hierfür sieht weder das MELUND noch das HZG einen gesetzlichen Rahmen. Dr. Dr. Backmann betonte, dass MitarbeiterInnen des MELUND „weiterhin jederzeit bereitstehen, in den Dialog … einzutreten, vor Ort zu kommen, zu informieren, transparent zu sein, uns gemeinsam an einen Tisch zu setzen und … anzuhören, was Sorgen und Nöte oder auch Ideen und Anregungen sind.“ Die Begleitgruppe begrüßt dieses Angebot ausdrücklich. Da sich daraus aber keinerlei Rechtsanspruch ableitet, geht dies aus ihrer Sicht nicht weit genug.

Die Anwesenden des HZG hoben unter anderem hervor, dass der freiwillig initiierte Prozess „HZG im Dialog“ in den letzten Jahren zu viel beiderseitigem Verständnis und einem echten „Miteinander“ zwischen dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der Bevölkerung geführt habe. Erkenntnisse daraus seien bereits in die Planungsprozesse eingeflossen und werden auch über den Erörterungstermin weiterhin Bestand haben. Das HZG möchte den Dialog auch nach Erteilung der Genehmigung auf jeden Fall fortsetzen.

HZG im Dialog - Newsletter November 2016 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Am 05.12.16 beginnt die Auslegungsfrist im Rahmen der Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomanlagen des HZG. Bis zum 06.02.17 besteht nun die Möglichkeit, die Antragsunterlagen

  • zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in einer Transportbereitstellungshalle und
  • zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie zur Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz

einzusehen.

Die Unterlagen werden an folgenden Stellen ausliegen und können dort eingesehen werden:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR)
des Landes Schleswig-Holstein
Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, Pförtnerloge
24143 Kiel
montags bis freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Geesthacht
Rathaus, Markt 15, 21502 Geesthacht, mit den Öffnungszeiten
montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr,
dienstags von 07:30 bis 12:00 Uhr und
donnerstags von 14:00 bis 18:30 Uhr

Darüber hinaus werden die Unterlagen im Internet auf den Seiten des MELUR (Zur Website des MELUR) verfügbar sein.

Auch auf der Homepage des HZG (www.hzg.de/dialog) stehen die Unterlagen ab dem 5. Dezember 2016 zum Download zur Verfügung. Zusätzlich werden hier auch ein Entwurf mit ergänzenden Informationen sowie die externen Stellungnahmen von Wolfgang Neumann zu finden sein. Diese sind zwar keine offiziellen Dokumente im atomrechtlichen Verfahren, können aber zur Vertiefung und Ergänzung der eigenen Bewertung genutzt werden.

Abschließend möchten wir Sie auf eine öffentliche Info-Veranstaltung in der zweiten Januarhälfte (voraussichtlich am 16.01.17 / im Helmholtz-Zentrum Geesthacht) aufmerksam machen, zu der wir rechtzeitig einladen werden.

HZG im Dialog - Newsletter Oktober 2016 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Eines der Anliegen des HZG-Dialogs ist es, schon im Vorfeld Fragen zu beleuchten, die an anderen Atomstandorten erst im Erörterungsverfahren und sogar im Anschluss daran gerichtlich geklärt werden müssen. Ziel ist es gemeinsam akzeptierte Lösungen zu finden. Um dafür eine fachliche Grundlage zu schaffen, wurden in der Vergangenheit bei verschiedenen Themen in dem konsensorientierten Dialog externe Experten hinzu gezogen. Damit die Entscheidungsprozesse transparent werden, sind die hierfür erstellten Gutachten über die Homepage des HZG veröffentlicht. Zu zwei weiteren diskutierten Themen ist jetzt ein Gutachten des unabhängigen Wissenschaftlers Wolfgang Neumann abrufbar.

Kurzstellungnahme zum Diskussionsstand bzgl. Abdeckung des Reaktorbeckens und zum Einsatz von mobilen Konditionierungsanlagen im Helmholtz-Zentrum Geesthacht [Wolfgang Neumann, intac] (242 KB)

Teileinschluss des Reaktorpools

An allen Standorten, an denen Atomanlagen rückgebaut werden, stellen Bürgerinitiativen die Frage, ob es zu den Plänen der Betreiber Alternativen gibt. Insbesondere für die grundlegende Rückbaustrategie – Einschluss oder Rückbau – fordern sie eine Prüfung und Abwägung von Vor- und Nachteilen. Eine derartige Prüfung ist im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren jedoch nicht verpflichtend vorgesehen.

Im Gegensatz dazu wurde schon zu Beginn des HZG-Dialoges auf Wunsch der Begleitgruppe der unabhängige Gutachter Wolfgang Neumann mit einer solchen Alternativenprüfung beauftragt. Basierend auf seinem Gutachten hatte die Begleitgruppe dem Antrag des HZG auf „sofortigen Rückbau“ in seinen wesentlichen Aussagen zugestimmt.

Offen blieb dabei, ob nicht ein Teileinschluss des Reaktorpools den Vorteil bieten könnte, durch längere Abklingzeiten Atommüll zu vermeiden und die Strahlenbelastung für das Rückbaupersonal zu reduzieren.

Das HZG kommt jedoch nach eingehender Prüfung unter anderem auch durch ein externes baustatisches Gutachten zu vier wesentlichen Gründen, die gegen die Möglichkeit eines Teileinschlusses sprechen:

  • Es ist keine bauphysikalische Lebensdauerbetrachtung (Standsicherheitsnachweis) für die Reaktorbecken möglich.
  • Im Genehmigungsverfahren kann von der Behörde die Auslegung des Einschlusses gegen Flugzeugabsturz gefordert werden.
  • Für den Betrieb des Einschlusses wären Lüftungsanlage, Abwassersammelsystem und Infrastruktureinrichtungen erforderlich, die nach atomrechtlichen Vorgaben instandgehalten werden müssen.
  • Durch den Einschluss entsteht ein Personalkompetenzverlust.

Auf Wunsch der Begleitgruppe hat der unabhängige Gutachter Wolfgang Neumann diese Einschätzungen überprüft. In Bezug auf den Standsicherheitsnachweis kommt er auf Grundlage der von HZG für diese Überprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den baulichen Gegebenheiten des Reaktorbeckens ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Option eines Teileinschlusses nicht weiter verfolgt werden sollte. Die drei weiteren Gründe werden nicht als ausreichend schwerwiegend angesehen.

Reduktion von Atomtransporten durch den Einsatz mobiler Konditionierungsanlagen

In einem zweiten Teil seines Gutachtens regt Neumann an, die Möglichkeit des Einsatzes mobiler Konditionierungsanlagen am Standort Geesthacht zu prüfen. Da jeder Atomtransport ein potentielles Risiko darstellt, ist es der Begleitgruppe wichtig, dass die notwendigen Transporte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Im Rahmen des Rückbaus fallen dabei unter anderem Transporte in Anlagen zur Konditionierung der Abfälle (z.B. in Jülich, in Karlsruhe oder im schwedischen Studsvik) für die spätere „Endlagerung“ an.

Diese Transporte ließen sich durch den Vorort-Einsatz mobiler Konditionierungsanlagen reduzieren. In den ursprünglichen Planungen des HZG war die Nutzung derartiger Anlagen nicht vorgesehen. Eine Prüfung auf Wunsch der Begleitgruppe ergab, dass die derzeit verfügbaren Anlagen aus Platz- und Gewichtsgründen in den Kontrollbereichen des HZG nicht einsetzbar sind. Diese Einschätzung wird in dem Gutachten von Wolfgang Neumann bestätigt.

Ergänzend schlägt er allerdings vor, für einen Teil der radioaktiven Abfälle die Nutzung möglicher Konditionierungsanlagen im Atomkraftwerk Krümmel zu erwägen. Dadurch würde sich die Transportstrecke verkürzen.

Das Thema Atomtransporte wird den Begleitprozess noch länger beschäftigen. Bei den kommenden Diskussionen wird dabei auch die Auswahl der Konditionierungsanlagen eine Rolle spielen. Neben anderen, rein sicherheitstechnischen Erwägungen ist dabei die Reduktion der Transportstrecken ein ausschlaggebender Punkt.

Hintergrundinfos zum HZG-Dialog und zahlreiche Dokumente als Download finden Sie hier:

Zu den Downloads

HZG im Dialog - Newsletter April 2016 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Begleitgruppe und Betreiber finden Konsens für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“

„Die Begleitgruppe unterstützt die Pläne des HZG, das Zerlegungskonzept für den RDB der „Otto Hahn“ weiterzuverfolgen.“ Dieser Satz im Protokoll beendet die gut eineinhalb Jahre dauernde Diskussion im HZG-Dialog.

Im Zentrum stehen dabei die Genehmigungslage des Reaktordruckbehälters (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“ und die Pläne zum weiteren Umgang mit ihm. 1981 wurde der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter brennstofffrei in einem dafür eigens errichteten Betonschacht auf dem Gelände des Geesthachter Forschungszentrums eingelagert. Die zuständige Atomaufsicht in Kiel (heute Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MELUR) erteilte damals die Genehmigung zur „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes "Otto Hahn" für wissenschaftliche Untersuchungen“.

Nach Durchsicht der vom HZG zur Verfügung gestellten Unterlagen kommt die Begleitgruppe zu dem Schluss, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus keine Forschung erfolgt ist. Aus ihrer Sicht bestehen daher weiterhin Zweifel an der Gültigkeit der Genehmigung. Für die Begleitgruppe liegt der Verdacht nahe, dass man mit der Einlagerung des RDB in Geesthacht das Atommüllproblem verschleiern wollte.
Aus Sicht des HZG und des MELUR ist die Genehmigung gültig, da die „Lagerung für wissenschaftliche Untersuchungen“ nicht zwingend daran gebunden ist, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden.

Auch wenn der Dissens in der politischen und juristischen Einschätzung bestehen bleibt, haben sich beide Seiten auf eine Prüfung des HZG-Vorschlags zum weiteren Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB geeinigt. Auf Wunsch der Begleitgruppe hat das HZG den unabhängigen Physiker Wolfgang Neumann beauftragt, das bisher vorliegende Zerlegungskonzept und den Umgang mit dem entstehenden Atommüll zu bewerten.
Dieser Prüfbericht liegt nun vor. Grundsätzlich stellt Neumann vier Alternativen vor und bewertet sie:

  • die dauerhafte Lagerung des RDB am derzeitigen Standort,
  • den Abtransport des unzerlegten RDB an einen anderen Standort zur dortigen Zerlegung (z.B. das zentrale Zwischenlager in Lubmin),
  • die Zwischenlagerung in derzeitiger Form bis zur Fertigstellung eines Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll,
  • und das vom HZG vorgesehene Zerlegungskonzept.

Eine dauerhafte Lagerung vor Ort schließt Neumann schon aufgrund der Geologie des Standortes grundsätzlich aus. Der Abtransport des unzerlegten RDB wäre unter den heutigen Anforderungen nicht genehmigungsfähig, da eine Beschädigung des RDB bei einem Transportunfall nicht ausgeschlossen werden kann. Gegen die weitere Zwischenlagerung vor Ort sprechen für Neumann Zweifel an der dauerhaften Abschirmung des Betonschachtes gegen das anstehende Hangwasser und sicherheitstechnische Anforderungen an ein Zwischenlager, die nur durch einen grundlegenden Umbau des Schachtes oder Baumaßnahmen am RDB zu erfüllen wären.

Das Zerlegungskonzept des HZG wird hingegen als schlüssig und zielführend eingestuft. Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist es das empfehlenswerte Verfahren.
Das HZG plant dabei über dem Betonschacht ein Zerlegegebäude zu errichten und den RDB schrittweise zu zerlegen, die Einzelteile in dafür vorgesehene Atommüllbehälter zu verpacken und dann auf dem Gelände des Forschungszentrums zu lagern, bis sie für eine Endlagerung im Bundesendlager abgefordert werden. Alle dafür notwenigen Arbeiten erfolgen unter den höchstmöglichen Sicherheitsstandards und Anforderungen an den Strahlenschutz.
Nach eingehender Beratung unterstützt die Begleitgruppe die Pläne des HZG. In der Stellungnahme von Wolfgang Neumann werden einige Empfehlungen zur Überprüfung einzelner Aspekte abgegeben wie zum Beispiel die Primärkreis-Dekontamination, die Zerlegung des Dampferzeugers vor Ort und der Umgang mit radioaktiven Reststoffen. Die Vorschläge des Gutachters werden die Grundlage für die kommenden Diskussionen im Rahmen des HZG-Dialoges bilden.

Hier haben Begleitgruppe und Betreiber im konsensorientierten Dialog einen konstruktiven Weg im transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB eingeschlagen, auch wenn Begleitgruppe und HZG weiterhin in der rechtlichen Bewertung weit voneinander abweichen.

Angestoßen durch die Diskussionen im HZG-Dialog haben sowohl das schleswig-holsteinische Umweltministerium als auch das Bundesministerin für Bildung und Forschung das Thema aufgegriffen und sich dafür eingesetzt, dass früher als ursprünglich geplant Bundesmittel zur Verfügung stehen.
Somit kann nun das HZG weiter in die Detailplanung des Zerlegungskonzeptes eintreten.

Erste praktische Arbeiten sind voraussichtlich nicht vor 2019 zu erwarten.

Kurzstellungnahme Zerlegung des Reaktordruckbehälters des NS Otto Hahn und Betrachtung von Alternativen (Wolfgang Neumann, intac GmbH) [Download] (633 KB)

HZG im Dialog - Newsletter April 2015 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

HZG-Dialog-Prozess besteht erste Bewährungsprobe

Seit Sommer 2014 wird im Rahmen des Dialog-Prozesses zur Stilllegung der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kontrovers diskutiert. Begleitgruppe und Betreiber liegen in ihrer Einschätzung der Rechtsgrundlage für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“ weit auseinander.

Worum geht es dabei konkret?

1981 wurde der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“ des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums brennstofffrei in einem dafür eigens errichteten Betonschacht auf dem Gelände des Geesthachter Forschungszentrums eingelagert. Die zuständige Atomaufsicht in Kiel erteilte damals die Genehmigung zur „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes "Otto Hahn" für wissenschaftliche Untersuchungen“.

Aus Sicht des HZG ist diese Genehmigung weiterhin gültig, auch wenn spätestens mit dem Aufsichtsratsbeschluss von 2008 die Entscheidung getroffen wurde, die Forschung in den Atomanlagen am Standort Geesthacht einzustellen.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist die Befürchtung der Umweltinitiativen eingetroffen, dass seit den 90er Jahren, spätestens aber mit der Entscheidung zur Stilllegung der Forschungs- reaktoranlage der RDB in Geesthacht zwischengelagert wird. Aus ihrer Sicht liegt hier der Verdacht nahe, dass die Forschungsgenehmigung missbraucht wurde, um die Probleme mit der Atommüllentsorgung zu verschleiern.

In den alten Mustern der Auseinandersetzung zwischen Betreibern von Atomanlagen und Anti-Atom-Bewegung wäre dies das Ende der Gespräche und der Beginn gegenseitiger Beschuldigungen gewesen. Die Stärke des konsensorientierten Dialogs zeigt sich an dieser Stelle daran, dass nun neue Wege des Miteinanders eingeschlagen werden.
In einem ersten Schritt wurde im Oktober 2014 die Öffentlichkeit in einer gemeinsamen Presserklärung über den bestehenden Dissens informiert. Beide Seiten bekunden dabei ihr Verständnis für den jeweiligen Standpunkt der Gegenseite.

Parallel dazu hat sich die Begleitgruppe mit ihren Bedenken und der Bitte um rechtliche Prüfung an die Atomaufsicht im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel (MELUR) gewandt.

Das Antwortschreiben des MELUR stützt die Haltung des HZG, dass die Genehmigung rechtskräftig ist, da die „Lagerung für wissenschaftliche Untersuchungen“ nicht zwingend daran gebunden ist, dass dann auch wirklich Forschungsarbeiten durchgeführt werden.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. Wie häufig in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Atomkraft stellt die Begleitgruppe hier die Frage, ob alles, was legal ist, auch legitim und moralisch vertretbar ist.

Auf der rein praktischen Seite hat die Initiative der Begleitgruppe aber nun zu einer für alle Beteiligten positiven Entwicklung geführt. Sowohl der schleswig-Holsteinische Umweltminister Robert Habeck als auch Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, haben das Thema aufgegriffen und sich für eine zügige Lösung stark gemacht.
Entgegen der ursprünglichen Planung – sie sah vorbereitende Arbeiten zum weiteren Umgang ab 2018 und den Beginn der Rückbaumaßnahmen ab 2021/22 vor – kann das HZG nun schon für 2015 € 500.000,- für die Erstellung von Antragsunterlagen einplanen. Und auch für die kommenden Schritte ist aus dem für die Finanzierung zuständigen Bundesministerium Unterstützung zugesagt.

Auf Wunsch der Begleitgruppe hat das HZG nun den atomkritischen Physiker Wolfgang Neumann beauftragt, das bisher vorliegende Zerlegungskonzept und den Umgang mit dem entstehenden Atommüll zu bewerten.

Sowohl die Begleitgruppe als auch das HZG sehen in dieser Entwicklung einen positiven Schritt zu einer befriedigenden Lösung im Umgang mit dem RDB der „Otto Hahn“.
Damit hat der Dialog-Prozess seine erste Bewährungsprobe bestanden und bewiesen, dass es auch beim sehr umstrittenen Umgang mit Atommüll möglich ist, auf der Sachebene gemeinsam nach Lösungen zu suchen, obwohl man in der politischen Bewertung weit voneinander abweicht.

HZG im Dialog - Newsletter März 2015 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) im März 2013 den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt hat, sind nun auch die ergänzenden Unterlagen beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht worden.

Diese Unterlagen umfassen den „Sicherheitsbericht“ sowie den „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“.
Beide Unterlagen wurden vor der Einreichung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann bewertet und im Dialogprozess diskutiert.
Aufgrund des Urteils von 2013 des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel, mussten die vom HZG entworfenen Unterlagen vor der endgültigen Einreichung entsprechend überarbeitet werden. Diese Überarbeitung musste besondere Unfallszenarien, wie etwa den Absturz eines Großraumflugzeuges mit einbeziehen.

Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Scoping-Termin im Mai 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt.

Der „Sicherheitsbericht“ sowie der „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“ finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG bereit.

Zu den Downloads

HZG im Dialog - Newsletter September 2014 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Luftbild der seit 2010 abgeschalteten Forschungsreaktoranlage am Helmholtz-Zentrum Geesthacht. Seit dem 1. Juli 2010 befindet sich der Forschungsreaktor in der Nachbetriebsphase.

Luftbild der seit 2010 abgeschalteten Forschungsreaktoranlage am Helmholtz-Zentrum Geesthacht. Seit dem 1. Juli 2010 befindet sich der Forschungsreaktor in der Nachbetriebsphase.

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors gestellt hat, steht folgende Frage im Mittelpunkt der weiteren Diskussionen:

Was passiert mit dem dabei anfallenden Atommüll? Eine Frage, die nicht nur den Dialogprozess zwischen der Begleitgruppe und dem HZG beschäftigt. Die dauerhaft sichere Lagerung des durch den Betrieb von Atomanlagen angefallenen und beim Abbau noch anfallenden Atommülls ist nach wie vor eine zu lösende Aufgabe. Nicht nur im Zusammenhang mit den Geesthachter Anlagen.

Das genehmigte Atommüll-Lager im Schacht Konrad, in dem schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle eingelagert werden sollen, verzögert sich immer mehr. Betroffen davon sind auch die Planungen bei der Stilllegung und dem Abbau der Geesthachter Anlagen. VertreterInnen der Begleitgruppe halten den Schacht Konrad nicht für geeignet.

Auch wenn es auf dem Forschungsgelände in Geesthacht keine hochradioaktiven Abfälle mehr gibt, spielt dieses Thema im Dialog eine Rolle. Denn die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls ist nach wie vor nicht geklärt. Der Salzstock in Gorleben gilt vielen in der Bevölkerung als ungeeignet. Mit dem Standortauswahlgesetz hat der Bundestag nun ein neues Verfahren zur Suche nach geeigneten Lagermöglichkeiten für hochradioaktiven Atommüll eingeleitet, bei dem erstmals auch Alternativen verglichen werden sollen. Außerdem soll eine Kommission, in der Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind, Kriterien für die dauerhaft sichere Lagerung entwickeln und das Gesetz überprüfen.

Die Umweltverbände haben das beschlossene Verfahren scharf kritisiert und dazu Ende März eine Konferenz durchgeführt. Über die Tagung der Umweltverbände unter der Leitung des Deutschen Naturschutzrings wird hier informiert:

Dokumentation Tagung [Deutscher Naturschutzring]

Die Verbände hatten auch kritisiert, dass die Suche nach dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten für die radioaktiven Abfälle von vornherein eine breite öffentliche Beteiligung und Mitbestimmung erfordere. Vor diesem Hintergrund fand auch der Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe auf der Tagung Beachtung. Auf einem Workshop konnten wir gemeinsam über die Grundlagen des bundesweit einzigartigen Dialogs auf der Grundlage einer Suche nach „einvernehmlichen Lösungen“ bei der Stilllegung der Atomanlagen informieren und fanden damit großes Interesse. Der gemeinsame Vortrag steht hier zum download:

Download Vortrag [Deutscher Naturschutzring]

An anderen Standorten, wie z.B. bei der Stilllegung der AKWs in Biblis oder Neckarwestheim basieren die Beteiligungsverfahren nicht auf dem Prinzip einer Konsenssuche, sondern bleiben im Rahmen von Beteiligung und Information.

Inhalt



Welche Baumaßnahmen laufen im Rahmen des Abbaus derzeit auf dem Gelände des HZG?

Derzeit werden in der ehemaligen Versuchshalle innerhalb der Forschungsreaktoranlage zwei Brandabschnittsswände errichtet.

Ziel ist es, einen Teil der Halle zu einer sogenannten Transportbereitstellungshalle umzubauen. Hierzu muss ein Antrag nach § 7 Strahlenschutzverordnung gestellt werden. Transportbereitstellungshallen sind nach Landesbauverordnung errichtete Hallen, die ausschließlich nicht wärmeentwickelnde Abfälle in speziellen Gebinden und keine Kernbrennstoffe aufnehmen dürfen. Die dort eingelagerten Materialien sind weder brennbar noch Gas entwickelnd. Der Schutz und die Abschirmung der schwach- und mittelradioaktiven Materialien erfolgt dabei nicht durch die Bauweise der Halle sondern durch die Behälter selber, die zu diesem Zweck speziell konzipiert und zugelassen sind. Vor dem Einbringen in diese Behälter werden die radioaktiven Abfälle im Volumen reduziert und so vorbehandelt, dass sie den Ansprüchen an eine Einlagerung in das Bundesendlager entsprechen. Diese Vorbehandlung bezeichnet man als Konditionierung.

Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Transportbereitstellungshallen in Schleswig-Holstein liegt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Damit die ehemalige Versuchshalle die Funktion der Transportbereitstellungshalle übernehmen kann, müssen zahlreiche weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodenbereichs, damit die Behältnisse für die Transportbereitstellung dort gelagert werden können. Da es sich hierbei um eine Erdbaumaßnahme handelt, muss gemäß Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein der Bodenbereich sondiert werden.

Externer Gutachter ausgewählt

Am 21. März 2013 wurde vom HZG beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel der Antrag zur Stilllegung des Brennelement freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums eingereicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat anschließend ein EU-weites Vergabeverfahren für die Auswahl des Sachverständigen für die Begutachtung des Stilllegungsantrags durchgeführt und Ende Dezember 2013 den TÜV Nord SysTec mit der Begutachtung des Stilllegungsantrags beauftragt.

Rückblick Öffentliche Veranstaltung

Unter dem Titel "Antrag auf Stilllegung eingereicht - und jetzt?" fand am 8.Mai 2014 die dritte öffentliche Veranstaltung im Rahmen des Dialogprozesses statt. Nach einem Grußwort des HZG-Geschäftsführers Prof. Wolfgang Kaysser berichteten Dr. Torsten Fischer (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am HZG) und Jörg Kunert (Pressesprecher der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)) über die bisherigen Erfahrungen im Dialogprozess.

Anschließend stellte Dr. Peter Schreiner (Leiter der Zentralabteilung Forschungsreaktor) den technischen Ablauf des Abbaus und die aktuellen praktischen Arbeitsschritte vor. Abgerundet wurde das Bild mit einem Vortrag von Jens Meier (Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume), der die rechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und die Rolle der Aufsichtsbehörde beleuchtete.

Alle Vorträge finden sich hier als Download:

Downloads

Von den rund 60 Gästen wurden die Vorträge positiv angenommen. Es entstand eine rege Diskussion um das Konzept. Wie bei vielen vorherigen Gelegenheiten interessierte vor allem eines: „Wie lange bleibt denn der Atommüll in Geesthacht und ist er in der Transportbereitstellungshalle sicher gelagert?“. Hierzu nehmen wir in diesem Newsletter ausführlich Stellung.

Wie lange bleibt der Atommüll am Standort Geesthacht?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass HZG den Atommüll in einer Form aufzuarbeiten (konditionieren) und in Behälter zu verpacken hat, dass er die Anforderungen des genehmigten Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll „Schacht Konrad“ bei Salzgitter erfüllt. Er ist dann in der Transportbereitstellungshalle (siehe oben) zu lagern, bis das Bundesamt für Strahlenschutz den Abtransport anordnet. Die Entscheidung, wie lange der Atommüll in der Transportbereitstellungshalle verbleibt, liegt demnach nicht beim HZG.

Der Begriff Transportbereitstellungshalle erweckt dabei den Eindruck, dass es sich hierbei um kurze Zeiträume handeln wird. Schaut man jedoch ins Detail, merkt man, dass es derzeit noch nicht einschätzbar ist, wie lange sich die „Transportbereitstellung“ hinzieht.

Zunächst muss man dabei auf die Situation des „Schacht Konrad“ eingehen. Im ehemaligen Erzbergwerk bei Salzgitter wurde der Erzabbau 1976 schon nach 10 Jahren aus Kostengründen eingestellt. Auf der Suche nach neuen Optionen kam damals unter anderem der Betriebsrat auf die Idee, man könne das Bergwerk als Lagerungsstätte für Problemabfälle nutzen und ausbauen. Es begannen unter Leitung der bundeseigenen Gesellschaft für Strahlenschutz Erkundungsarbeiten für die Eignung der Grube als Endlager für schwachradioaktive Abfälle und Großkomponenten aus dem Abriss von Atomkraftwerken.

Von Beginn an wurde die Erkundung von Protesten aus der Bevölkerung begleitet. Im Juni 2002 wurden dann trotz aller geäußerten Bedenken der Planfeststellungsbeschluss durch das niedersächsische Umweltministerium erteilt und im Februar 2008 die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Vechelde und Lengede sowie einer Landwirtsfamilie gegen die Genehmigung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Der Kritik am Auswahlverfahren und der Eignung des Schachtes für die Atommülllagerung hat dieses keinen Abbruch getan. Im Februar 2013 formuliert die niedersächsische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag: „Für die rot-grüne Koalition steht daher fest, dass gravierende Fehler insbesondere bei der wissenschaftlichen Analyse, den defizitären Sicherheitskriterien und der mangelnden Bürgerbeteiligung tiefgreifende und langfristige schädigende Auswirkungen haben können.“

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel fordert genau wie die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), dem Verein Landvolk Braunschweiger Land und der Bürgerinitiative AG Schacht KONRAD, dass sich die Kommission für die Auswahl eines Bundesendlagers für hochradioaktiven Atommüll auch um die Problematik der Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll kümmert und damit der „Schacht Konrad“ erneut auf den Prüfstand kommt.

Weitere Informationen zum Endlager Konrad finden Sie unter den folgenden Links:

http://www.endlager-konrad.de http://www.ag-schacht-konrad.de/

Für den Rückbauprozess am Standort Geesthacht leiten sich daraus zwei Konsequenzen ab: Zum einen muss man feststellen, dass auch viele Menschen in Salzgitter den Atommüll aus Geesthacht nicht haben wollen und sich die ganze Misere einer Technologie zeigt, bei der beim Einstieg nicht an die Folgen gedacht wurde. Zum anderen bedeutet es aber auch ganz konkret für den Abbau, dass es möglich sein könnte, dass auch die Suche nach einem Endlagerkonzept für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll neu beginnt und damit die Atommüllbehälter lange in der Transportbereitstellungshalle verbleiben könnten, ohne dass das HZG darauf einen Einfluss hat.

Aber auch ohne diese eher politischen, genehmigungsrechtlichen Probleme wirft das Konzept „Schacht Konrad“ für die Begleitgruppe folgende wesentlichen Fragen auf. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2014 geplant. Doch immer wieder stießen die Betreiber bei den Ausbaumaßnahmen auf unerwartete technische Probleme. Aufgrund „erheblichen Sanierungsbedarfs bei den Schächten und der Hauptstrecke unter Tage“ bestätigte das Bundesumweltministerium im Mai 2013 eine Verzögerung bis mindestens 2021. Als neuen berechneten Termin für die Inbetriebnahme des Endlagers hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Dieser Termin sei nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jedoch mit Unsicherheiten behaftet.

Sollte der „Schacht Konrad“ dann irgendwann einmal in Betrieb gehen, sieht das Einlagerungskonzept vor, dass pro Jahr 10.000 m3 Atommüll in den Schacht verbracht werden. Dabei wurde ein Schlüssel festgelegt, der vorgibt, dass jeweils 60 % Atommüll aus gewerblichen Atomkraftwerken kommen und 40 % aus bundeseigenen Atomanlagen wie z. B. dem HZG, dem Forschungszentrum Jülich und Karlsruhe oder dem Zwischenlager in Lubmin. Auf die Entscheidung, von welchem Standort zunächst abgefahren wird, hat das HZG keinen Einfluss.
Ebenfalls außerhalb der Entscheidungsgewalt am Standort Geesthacht liegt die Steuerung der Finanzmittel für den Rückbau der verschiedenen Forschungseinrichtungen. Hier verfügt das Bundesforschungsministerium über einen Finanztopf aus dem alle Rückbauprojekte finanziert werden. Ob dabei die Arbeiten an allen Standorten gleichzeitig vorangetrieben werden oder ob einzelne Projekte prioritär behandelt werden, wird jährlich neu festgelegt.

Sowohl die Kontingentierung des einzulagernden Mülls als auch die Finanzsteuerung der Rückbauprojekte bewirken, dass konkrete Aussagen zum Zeitpunkt, an dem der Atommüll Geesthacht verlässt, auch ohne die Probleme beim Ausbau des Schachtes Konrad, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig terminiert werden können. Im günstigen Falle fließen die Gelder kontinuierlich und die Geesthachter Behälter werden als eine der ersten nach Salzgitter abgefordert. Aber auch eine jahrelange Verzögerung und ein Bevorzugung anderer Standorte sind denkbar.

Die Begleitgruppe geht aufgrund dieser Erwägungen von einer jahrelangen, ja eventuell sogar jahrzehntelangen Lagerung der Atommüllbehälter in der Transportbereitstellungshalle aus. Daher fordert sie ein Höchstmaß an Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, um eine Gefährdung auch bei solch langen Lagerungsdauern auszuschließen. Für das HZG steht bei allen Vorhaben die Sicherheit an erster Stelle. Das Forschungszentrum wird für einen maximalen Schutz der Mitarbeiter und Bevölkerung sorgen.

Wie geht das Genehmigungsverfahren weiter?


Nachdem der Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors nach einer Bewertung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann und Diskussionen im Dialogprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht worden ist, läuft nun das Genehmigungsverfahren an. Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass dieser Scoping-Termin Anfang 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt. In diesem werden nach dem Scoping-Termin die Antragsunterlagen zwei Monate lang öffentlich ausgelegt bzw. auch im Internet veröffentlicht. Dazu kann dann als einzelne Stellungnahme oder Sammeleinwendung Kritik gegen die dargelegten Maßnahmen erhoben und in das Verfahren eingebracht werden.

Die Genehmigungsbehörde bereitet auf dieser Grundlage den anschließenden Erörterungstermin vor, bei dem alle Fragen und Kritikpunkte behandelt werden müssen. Die Behörde leitet diesen Termin und die Antragsteller sind zur Auskunft verpflichtet.

Auch die Begleitgruppe wird eine solche Einwendung erheben, denn nur auf diese Weise ist eine weitere Beteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren möglich.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN


Neue Termine Besichtigung Forschungsreaktor

Die Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kann weiterhin von jedem Interessierten ab 18 Jahren besichtigt werden.

Die nächsten Termine und ein Anmeldungsformular finden Sie hier:

Anmeldung Besichtigung

Umfangreiche Informationen im Download

Alle Vorträge bei unseren öffentlichen Veranstaltungen, die Grundzüge der Zusammenarbeit und den größten Teil der Unterlagen im Genehmigungsverfahren finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG:

Zu den Downloads

Bericht über HZG-Dialog in Fachpublikation über Politische Mediation

Im Frühjahr dieses Jahres erschien von Christopf Besemer das Buch “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” beim Verlag Stiftung Mitarbeit.

In einem Kapitel berichtet die Mediatorin Silke Freitag über die bisher erfolgreiche Bürgerbeteiligung des Prozesses "HZG im Dialog".

Download des Kapitels hier:

HZG im Dialog

HZG im Dialog - Newsletter Dezember 2013 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)" und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht


Forschungsreaktoranlage am Helmholtz-Zentrum Geesthacht. Seit dem 1. Juli 2010 befindet sich der Forschungsreaktor in der Nachbetriebsphase.

Forschungsreaktoranlage am Helmholtz-Zentrum Geesthacht. Seit dem 1. Juli 2010 befindet sich der Forschungsreaktor in der Nachbetriebsphase.

Stilllegung von Atomanlagen im Dialog und per Konsens? Vor rund einem Jahr hat das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) BürgerInnen und Anti-Atom-Initiativen eingeladen, die geplante Stilllegung und den Abbau der kerntechnischen Anlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums in einem konsensorientierten Dialog-Prozess und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchzuführen. Nicht nur Offenheit und Transparenz, sondern die Suche nach gemeinsamen Vorgehensweisen solle den Dialog bestimmen.

Dieser – bundesweit ungewöhnliche – Vorschlag des HZG wurde nach einer Auftaktveranstaltung im Herbst 2012 positiv aufgegriffen und inzwischen hat sich auf dieser Basis eine Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ gebildet. Nach einem Jahr intensiver Diskussionen und Vereinbarungen wollen wir Sie gemeinsam über den bisherigen Erfolg dieses besonderen Dialogprozesses informieren.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) startete am 1. Oktober 2012 die Veranstaltungsreihe „HZG im Dialog“. Themen sind die Stilllegung des 2010 abgeschalteten Forschungsreaktors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums Geesthacht und der Abbau der kerntechnischen Anlagen.

Auftaktveranstaltung Oktober 2012

Auftaktveranstaltung Oktober 2012

Gleichzeitig ist es sowohl dem HZG als auch der Begleitgruppe wichtig, einen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung zu leisten. Immer wieder stand die Geschichte des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums in der Kritik. Aus Sicht des HZG bietet der Dialog die Möglichkeit, unbegründete Vorwürfe aus dem Raum zu schaffen; aus Sicht der Begleitgruppe die Chance, neue Antworten auf lange bestehende Fragen zu finden.

Im Rahmen einer öffentlichen Auftaktveranstaltung haben sich AnwohnerInnen, Geesthachter BürgerInnen sowie regionale und überregionale Anti-Atom-Initiativen zu einer Gruppe zusammengeschlossen, um den konsensorientierten Dialogprozess gemeinsam mit dem HZG offen und transparent zu gestalten. Die Begleitgruppe und das Helmholtz-Zentrum Geesthacht ziehen nach einem Jahr eine positive Bilanz und werden die konstruktive Zusammenarbeit fortsetzen.

Diskussion in Kleingruppen

Auftaktveranstaltung Oktober 2012

„Sicherheit steht bei allen Abbau-Prozessen an oberster Stelle. Zusätzlich legen wir großen Wert darauf, die Zukunft unseres Zentrums mit den Menschen der Region zu gestalten“, erläutert HZG-Geschäftsführer Prof. Dr. Wolfgang Kaysser. „Mein besonderer Dank gilt dem Engagement der überwiegend ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns seit einem Jahr intensiv austauschen und diskutieren und so gemeinsam zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten“, so Kaysser.


Wer sind wir und die Grundzüge der Zusammenarbeit?

Die Begleitgruppe besichtigt die Forschungsreaktoranlage

Die Begleitgruppe besichtigt die Forschungsreaktoranlage

Aktuell besteht die Begleitgruppe aus 10 Einzelpersonen und Initiativen-VertreterInnen, die aus sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen kommen und unterschiedliche Positionen zur Atomenergie haben. Auf Seiten des HZG wird der Dialog von vier MitarbeiterInnen begleitet.

In den vergangenen Monaten haben die Begleitgruppe und das HZG „Grundzüge der Zusammenarbeit“ sowie das jeweilige Selbstverständnis schriftlich in gemeinsamen und getrennten Sitzungen erarbeitet. Gerade an dieser Stelle des Dialoges zeigte sich die Besonderheit des Vorgehens in Geesthacht. Es gibt keine vergleichbaren Vorbilder der Bürgerbeteiligung, von deren Erfahrungen man profitieren kann. Viele Fragen zur Art und Weise der Zusammenarbeit mussten hier miteinander geklärt werden.

Vor dem Hintergrund des gesetzlich beschlossenen Atomausstiegs und der damit verbundenen Stilllegungen von zahlreichen Atomanlagen könnte der konsensorientierte Dialogprozess um die GKSS-Atomanlagen möglicherweise aus Sicht der Begleitgruppe auch bundesweit ein Vorschlag für eine bessere Bürgerbeteiligung sein.

Dialogpartner Selbstverständnis des HZG (175 KB)Selbstverständnis Begleitgruppe (193 KB)Grundzüge der Zusammenarbeit Zwischen HZG und Begleitgruppe (195 KB)


Stilllegungsantrag eingereicht

Im Dialog über die Lagerung von Abfällen

Im Dialog über die Lagerung von Abfällen

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) hat im März 2013 beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel den Antrag zur Stilllegung der Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums eingereicht.

Zuvor hatte sich das HZG bereiterklärt, den zunächst geplanten Zeitpunkt für die Einreichung des Stilllegungsantrages um mehrere Monate zu verschieben, um der Begleitgruppe die Möglichkeit zu geben, sich einen Überblick zu verschaffen. Auf Wunsch der Begleitgruppe wurde der unabhängige Atom-Experte und Physiker Wolfgang Neumann hinzugezogen.

Nach kritischer Prüfung, bei der auch neue Vorschläge für das Vorgehen diskutiert wurden, verständigten sich HZG und die Begleitgruppe darauf, den Weg eines Rückbaus zu gehen. Wolfgang Neumann hat die Stilllegungsstrategie des HZG überprüft und den Abbau gegenüber dem „Sicheren Einschluss“ der gesamten Anlage als zu bevorzugende Option bestätigt. Im Rahmen einer weiteren öffentlichen Veranstaltung am 15. Januar 2013 wurde der Stilllegungsantrag auch der interessierten Bevölkerung vorgestellt.

Die Entscheidung, den Stilllegungsantrag für den Abbau im März zu stellen, ist Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen HZG und Begleitgruppe.


So geht es weiter

Derzeit läuft von Seiten des schleswig-Holsteinischen Ministeriums die Ausschreibung für die Beauftragung der externen Gutachter. Diese wird vermutlich Ende 2013 abgeschlossen sein. Für die erste Jahreshälfte 2014 planen HZG und Begleitgruppe eine öffentliche Veranstaltung, in der das Genehmigungsverfahren dargelegt wird. Parallel beschäftigt sich die Begleitgruppe mit den Fragen der Lagerung des im Rahmen des Abbaus entstehenden Atommülls.

Gemeinsamer Besuch des Schacht Konrad

Von Interesse ist dabei zum einen die Frage nach dem (Zwischen-) Lagerungskonzept des HZG vor Ort; dessen Details derzeit noch erarbeitet werden. Aus Sicht der Begleitgruppe stellt sich jedoch auch die Frage, wohin der Atommüll endgültig soll. Vorgesehen ist hierfür das Bundesendlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll Schacht Konrad. Doch der Termin für dessen Inbetriebnahme wurde bereits mehrmals verschoben. Seitens der Bürgerinitiativen gibt es massive Zweifel an der Sicherheit und Eignung des ehemaligen Bergwerkes.

Im Rahmen des Dialogprozesses wirft dies die Frage auf, welche Konsequenzen daraus für den Standort Geesthacht entstehen, wie lange wird der Atommüll vor Ort bleiben und gibt es überhaupt ein tragbares Endlagerkonzept? Insofern begreift sich die Begleitgruppe auch als Teil der gesellschaftlichen Debatte über einen verantwortungsvollen und konsensualen Umgang mit den Folgen der Atomenergie.

Denn die Frage, wo und wie die beim Rückbau der Atomanlagen der ehemaligen GKSS anfallenden radioaktiven Abfälle dauerhaft sicher gelagert werden können, kann nicht allein in Geesthacht beantwortet werden. Dazu braucht es einen gesellschaftlichen Konsens!

Im November 2013 haben die Begleitgruppe und das HZG gemeinsam den Schacht Konrad besichtigt und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Infozentrums und auch der AG Schacht Konrad Informationsgespräche geführt.
Nach der Beschäftigung mit dem Themenkomplex Lagerung im Rahmen der internen Begleitgruppentreffen wird es hierzu eine weitere öffentliche Veranstaltung im Mai 2014 geben.

Neben den Fragen im Rahmen des Stilllegungs- und Abbauprozesses geht es um die Aufarbeitung der Vergangenheit des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums.

Vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen um das Leukämiecluster in der Elbmarsch und die Bandbreite der Atomforschung des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums sind sich alle am Dialog Beteiligten einig, dass ein „Aufwärmen“ alter Argumente und Herangehensweisen nicht zu neuen Erkenntnissen führen wird. Die Dialoggruppe hat hier entschieden, in einem ersten Schritt intern alle Argumente beider Seiten zu sammeln, Fakten zu sichten und anschließend zu diskutieren, wie man sich diesen Themen gemeinsam neu nähern kann.

Wir würden uns freuen, wenn Sie als Newsletter-LeserIn zu den öffentlichen Veranstaltungen kommen und sich dort mit Ihren Fragen und Anregungen beteiligen.

Weitere Informationen


Neue Termine Besichtigung Forschungsreaktor

Die Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kann weiterhin von jedem Interessierten ab 18 Jahren besichtigt werden.

Die nächsten Termine und ein Anmeldungsformular finden Sie hier:

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