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Ombudsperson

Das Helmholtz-Zentrum Hereon verpflichtet sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zur Grundlage seines Handelns zu machen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Material- und Küstenforschung sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.

Dafür wurden, in Anlehnung an die Vorschläge und die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft, durch das Helmholtz-Zentrum Hereon Regelungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten festgelegt.

Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis [PDF] (301 KB)

Im Einvernehmen zwischen Wissenschaftlich-Technischen Rat und der Geschäftsführung wird vor diesem Hintergrund alle zwei Jahre eine Ombudsperson benannt. Sie berät und unterstützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums Hereon in allen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ist Ansprechpartner bei Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis.

Prof. Dr. Markus Quante führt dieses Amt aus und steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Helmholtz-Zentrums Hereon als Vertrauensperson zur Seite.
Dr. Sabine Mendach ist seit Januar 2022 Stellvertretende Ombudsperson.

Kontakt

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Prof. Dr. Markus Quante Foto: Privat

Prof. Dr. Markus Quante
Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Helmholtz-Zentrum Hereon
Telefon: +49 (0) 4152 87-2378
E-Mail-Kontakt

Sabine Mendach

Dr. Sabine Mendach Foto: Hereon/Christian Schmid

Dr. Sabine Mendach
Stellvertretende Ombudsperson
Helmholtz-Zentrum Hereon
Telefon: +49 (0)4152 87-1144
E-Mail-Kontakt