Nach der Ankunft
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Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, gibt es einige Formalitäten, die Sie vor Ort erledigen müssen. Die wichtigsten Punkte haben wir im folgenden aufgelistet. Sollsten Sie Fragen haben, helfen wir im Welcome Office gerne weiter.
Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. In manchen Orten nennt sich die Behörde auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Welches Einwohnermeldeamt für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Je nachdem, in welcher Stadt / welchem Stadtteil Sie wohnen, ist ein anderes Amt für Sie zuständig.
Viele Ämter bieten die Möglichkeit, online einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Denken Sie auch daran, sich beim neuen Einwohnermeldeamt umzumelden. wenn Sie umziehen. Eine Abmeldung ist unbedingt erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. Nebenwohnung) aufgeben.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (wird vom Vermieter ausgestellt)
- Ausgefülltes Anmeldeformular falls verfügbar
- Ggf. Heirats-/ Scheidungsurkunde
- Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist der Nachweis über die letzte Meldeanschrift in Deutschland vorzulegen
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, müssen Sie nach Ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, um weiter in Deutschland bleiben zu können. Je nach Art Ihrer Tätigkeit in Deutschland gibt es verschiedene Aufenthaltstitel, die für Ihren Aufenthalt in Frage kommen. Jeder Aufenthaltstitel ist mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Die Ausländerbehörde prüft Ihre persönliche Situation und erteilt Ihnen den entsprechenden Aufenthaltstitel.
Oft ist es hilfreich, sich schon vor dem Termin bei der Ausländerbehörde einen groben Überblick zu verschaffen, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommen könnte.
Die folgenden Websites bieten einen Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel in Deutschland:
BAMF: Als Wissenschaftler/in nach Deutschland
Make it in Germany: Visa
Hochschulrektorenkonferenz: Aufenthaltstitel
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung/ Verlängerung des Aufenthaltstitels benötigt:
- Reisepass mit Kopie und Visumsbestätigung
- 2 biometrische Passbilder (für den Erstantrag) / 1 biometrisches Passbild für den Antrag auf Verlängerung
- Kopie des Arbeitsvertrages/ Schreiben des Stipendiengebers über Aufenthaltsdauer und Höhe des Stipendiums
- Aufnahmevereinbarung (falls vorhanden)
- Immatrikulationsbescheinigung (falls vorhanden)
- Bestätigung der deutschen Krankenversicherung (Kopie)
- Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Bargeld bzw. EC-Karte zur Gebührenzahlung
- ausgefülltes Antragsformular zur Erteilung eines Aufenthaltstitels
Besonderer Service am Standort in Geesthacht:
Am Standort Geesthacht wird regelmäßig mittwochs ein Shuttle-Service zur Ausländerbehörde in Ratzeburg durch unseren Gästebetreuer Uwe Benn angeboten. Er unterstützt Sie im Vorfeld bei allgemeinen Fragen zu Visa- und Aufenthaltsbestimmungen und hilft Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vorher für eine Fahrt nach Ratzeburg an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Welcome Office.
Welcome Office - Gästebetreuer, Fahrten zur Ausländerbehörde Ratzeburg
Tel: +49 (0)4152 87 1419
Gebäude 27, 3. Stock, Raum 329
Erreichbarkeit: Mi 10:00 bis 12:00 Uhr / Do 16:30 bis 18:00 Uhr
Nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, bekommen Sie innerhalb von 2 bis 5 Wochen automatisch per Post Ihre lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), zugeschickt. Mithilfe dieser Steuer-ID können Ihre Steuerzahlungen Ihnen persönlich zugeordnet werden.
Teilen Sie diese Steuer-ID Nummer bitte schnellstmöglich (spätestens 6 Wochen nach Anmeldung) Ihrer Personalsachbearbeiterin des Bereichs Personalmanagement am Hereon mit.
Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und einer staatlich anerkannten Kirche angehört, ist kirchensteuerpflichtig. Dieser Beitrag wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
Als steuerpflichtige/r Arbeitnehmer/in haben Sie die Möglichkeit, eine Steuererklärung abzugeben. Dazu können Sie das Portal Elster nutzen oder alternativ das entsprechende Formular ausfüllen und an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Die im Kalenderjahr gezahlte Lohn- bzw. Einkommensteuer und die finanziellen Belastungen müssen darin angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihnen eine Steuererstattung zusteht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Euraxess Steuern
- Make it in Germany Steuern
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, für den Krankheitsfall ausreichend versichert sein muss. Abhängig von der Art und den Bedingungen Ihres Aufenthaltes haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Versicherung.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema (insbesondere auch zum Thema Gastwissenschaftler/innen und Stipendiat/innen) finden Sie hier:
Euraxess Krankenversicherung
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Modelle: die gesetzliche und die private Krankenversicherung.
Welche Art der Krankenversicherung für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, ob Sie in Deutschland mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind oder ob Sie anderweitig finanzieren sind (z. B. eigene Mittel, Stipendium, Finanzierung durch die Heimathochschule).
In der jeweiligen Kategorie können Sie die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Im Internet finden Sie dazu eine große Auswahl an Versicherungsunternehmen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird der Nachweis einer deutschen Krankenversicherung benötigt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, haben Sie automatisch Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen decken alle die Grundversorgung im Krankheitsfall ab. Die einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich jedoch meist in den angebotenen Zusatzleistungen und auch in der Höhe der Beträge.
Wenn Sie einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, rechnet diese/r die entstandenen Kosten für die Grundversorgung direkt mit der Krankenkasse ab.
Hier finden Sie eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen: Krankenkassenliste
Für die Mitgliedschaft stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse Ihrer Wahl. Dies ist in der Regel online möglich. Ihre Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses.
Schicken Sie die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse bitte -sobald sie vorliegt- an Ihre Sachbearbeiterin im Bereich Personalmanagement am Hereon. Diese ist für die Gehaltsabrechnung zwingend notwendig.
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Gastwissenschaftler/innen und Studierende mit Stipendium müssen eine private Krankenversicherung abschließen, wenn diese nicht bereits in ihrem Stipendium enthalten ist. Für diese Fälle gibt es spezielle Versicherungsgesellschaften. Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Leistungen genau prüfen. Die Versicherungen bieten hier oft nur einen einfachen Basisschutz.
Der monatliche Beitrag für eine private Krankenversicherung orientiert sich nach den gewünschten Leistungen und Ihrem Alter. Hier gibt es unter den Versicherungsunternehmen teils große Preisunterschiede.
Die private Krankenversicherung arbeitet nach dem Prinzip der Kostenrückerstattung. Nach einer ärztlichen Behandlung erhalten Sie zunächst die Rechnung über die Behandlungskosten und begleichen diese. Anschließend reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein und diese erstattet Ihnen, im Rahmen der Versicherungskonditionen, den gezahlten Betrag zurück.
Gastwissenschaftler/innen aus EWR-Staaten und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können bei Kurzaufenthalten eventuell über die Krankenversicherung im Heimatland versichert bleiben. Sie benötigen dazu eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte und eine entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse. Informieren Sie sich bitte insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten genau über Ihren Versicherungsschutz bei Ihrer Krankenkasse, da ggf. auch eine deutsche Krankenversicherung notwendig ist.
Die Privathaftpflichtversicherung sichert Sie beispielweise gegen Sach- und Personenschäden sowie Schlüsselverlust ab. Hier gibt es die unterschiedlichsten Angebote der Versicherungsgesellschaften, für welche Art von Schäden sie aufkommt, wie hoch die Deckungssumme ist und welche Beiträge zu zahlen sind.
Grundsätzlich ist eine Privathaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen, da sie den Versicherungsnehmenden vor teilweise sehr hohen Schadensersatzforderungen schützen kann.
Weitere wichtige Versicherungen können die Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Unfallversicherung und eine Hausratsversicherung sein.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Make it in Germany: Versicherungen
Um Ihr Mobiltelefon mit einer deutschen SIM-Karte auszustatten, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder eine Prepaid-Karte kaufen oder einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließen.
Bei einem Mobilfunkvertrag wählen Sie einen bestimmten Tarif aus und zahlen monatlich den entsprechenden Preis. Dabei ist zu beachten, dass manche Verträge eine Mindestlaufzeit haben. Das bedeutet, dass man während dieser Zeit nicht aus dem Vertrag austreten kann und den vereinbarten Preis bis zum Ende der Mindestlaufzeit zahlen muss. Zusätzlich kann eine einmalige Aktivierungsgebühr anfallen.
Ähnliches gilt, wenn Sie für Ihre Wohnung einen Telefon- und Internetvertrag abschließen. Neben unterschiedlichen Tarifkonditionen gibt es oft versteckte Kosten wie Anschlussgebühren, Gebühren für ein Sicherheitspaket oder die Bereitstellung eines Routers. Meist gibt es auch eine Mindestvertragslaufzeit. Informieren Sie sich daher vor Vertragsabschluss genau über den Vertrag.
Wenn Sie sich für längere Zeit in Deutschland aufhalten und auch Ihren Wohnsitz hier angemeldet haben, empfiehlt es sich ein deutsches Girokonto zu eröffnen. Dabei haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Filialbank und einer Direktbank. Filialbanken sind Kreditinstitute, die ein Netz von Filialen unterhalten. Direktbanken hingegen haben keine eigenen Filialen und wickeln alle Bankgeschäfte und Anträge online ab.
Girokonten gibt es zu unterschiedlichen Konditionen und mit verschiedenen Gebührenmodellen (gebührenpflichtig / gebührenfrei). Um entscheiden zu können, welches Kontomodell bei welchem Kreditinstitut für die persönlichen Bedürfnisse am besten geeignet ist, empfiehlt es sich, das Beratungsangebot der verschiedenen Banken in Anspruch zu nehmen. Einige Banken bieten diesen Service auch online und in englischer Sprache an. Für die Kontoeröffnung selbst benötigen Sie in der Regel gültigen Reisepass und/oder Aufenthaltstitel, die Meldebescheinigung und Ihre Steueridentifikationsnummer.
Das Gehalt, das Sie vom Hereon erhalten, kann nur auf ein deutsches Konto überwiesen werden.
Gastwissenschaftler/innen und Stipendiat/innen empfehlen wir, schon vor dem Aufenthalt in Deutschland zu prüfen, ob die eigene Kreditkarte in Deutschland akzeptiert wird. Es empfiehlt sich, Finanzdienstleister zu recherchieren, die den Zahlungsverkehr mit dem europäischen IBAN-System ermöglichen. Dies erleichtert den Erhalt und die Überweisung von Geldbeträgen vor Ort.