Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Hauptaufgabe ist die Wahrnehmung der betrieblichen Mitbestimmung zur Förderung der Rechte der Arbeitnehmer.
In Geesthacht sowie am Campus Teltow ist jeweils ein Betriebsrat gebildet.
Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.
Aufgaben
- die Ausgestaltung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (z.B.: Ordnung des Betriebes),
- die Durchsetzung des allgemeinen Überwachungsrechtes (z. B.: Einhalten von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen),
- die Wahrnehmung des Widerspruchsrechtes z.B. bei personellen Einzelmaßnahmen,
- der Anspruch auf umfassende und rechtzeitige Auskünfte im Rahmen der Informationspflicht des Arbeitgebers,
- das Recht auf Erörterung von strittigen Themen auf Grund der Beratungspflicht des Arbeitgebers,
- die Durchsetzung des allgemeinen Unterlassungsanspruchs bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers.